Workshop zur Deco-Paint-Richtlinie

Anwenderseminar bei der Firma Alber/Filderstadt

Am Freitag, 30. März 2007 veranstaltete die Umweltgemeinschaft im Schreinerhandwerk, eine Fachgruppe im Landesfachverband, bei ihrem Mitgliedsbetrieb, der Firma Alber in Filderstadt-Bernhausen, aus aktuellem Anlass bzgl. der „Decopaintrichtlinie“ einen Workshop zum Thema „Anforderungen an Schreinerbetriebe bei der Oberflächenbehandlung – VOC-Vorschriften“.

Nach der Begrüßung durch den Gastgeber Herrn Kurt Alber und den Vorsitzenden der Umweltgemeinschaft, Herrn Gerhard Wahl, ging in einem einführenden Vortrag Herr Hägele vom Landesfachverband, auf die Rahmenbedingungen durch die europäische VOC- und Decopaintrichtlinie und ihre nationale Umsetzungen ein.

Er stellte eine aktuelle Sichtweise eines Juristen vor, die im Grunde besagt, dass ein Schreiner gar nicht gegen die Verordnung verstoßen kann, weil sie überhaupt nicht an ihn gerichtet ist und in der Verordnung keine Rechtsfolgen für den Anwender bzw. Verarbeiter von Farben und Lacken genannt werden. Dieser Auffassung nach braucht ein Schreiner, der einen nicht verordnungskonformen Lack auf ein Bauteil, wie beispielsweise eine Treppe, aufbringt, nicht mit einer Strafe zu rechnen. Hier gelte der alte Rechtsgrundsatz „Nulla poena sine lege“ – keine Strafe ohne (klares) Gesetz

Herr Hägele unterstrich, dass hier sicherlich eine Lücke in der Verordnung ist, warnte jedoch davor sich über den Geist der Verordnung und allgemein über staatl. Vorgaben aber auch Herstellervorgaben, einfach hinwegzusetzen.
Verschiedene andere Gesetzesgrundlagen, z. B. privat-/ oder schuldrechtlicher Natur, der TA-Luft, des BImSchG oder nicht zuletzt des am 1. Juni in Kraft tretenden EU-Chemikalienrechts REACH, könnten dem Schreiner später Schwierigkeiten bereiten. Die Lücke in der Verordnung könne im Einzelfall als Argumentationshilfe herangezogen werden um einem Betrieb zu helfen, rechtfertige jedoch keinen grundsätzlichen Einsatz auf Bauteilen, wie Fenstern, Fußböden oder Treppen. Hier seien im Übrigen lösemittelarme Systeme längst Standard.

Anschließend gingen Herr Lachenmaier und Herr Baierl von der Firma Klumpp Coatings auf die „neuen“ verordnungskonformen Produkte ein und stellten, was bei den Teilnehmern gut ankam, sehr offen die Vor- aber auch Nachteile der wasserbasierten Systeme vor. Hier wurde u. a. genannt, dass Wasserlacke gut bei mechanischer, jedoch schlechter bei chemischer Beanspruchung seien. Ebenso sei das Thema Anfeuerung nach wie vor noch problematisch und im Grunde nur mit lösemittelhaltigen Grundierungen zufrieden stellend in den Griff zu bekommen. Für helle Hölzer wurde der Einsatz von Wasserlack als besonders geeignet hervorgehoben. Durch Spritzversuche wurden später bei Buche ebenfalls sehr gute Ergebnisse erzielt.

Auf die Nachfrage, wie die Aussage zu bewerten sei „Wasserlacke seien für den Verarbeiter gesundheitsschädlich“, antworteten die beiden Referenten, dass das Problem die Lungengängigkeit des Wassers wäre. Ein abhusten, wie man es bei lösemittelhaltigen Produkten kennt, sei bei Wasserlacken nicht möglich und die Lungen könnten deshalb verkleben. Dies stelle allerdings nur dann ein Problem dar, wenn der Verarbeiter keine Atemschutzmaske tragen würde. Deshalb sei das Tragen einer Atemschutzmaske, wie im Übrigen bei lösemittelhaltigen Produkten auch, unerlässlich!

Interessant war auch die Aussage von Herrn Lachenmaier, dass Wasserlacke immer häufiger in öffentlichen Ausschreibungen verlangt würden. Dies könnte eine mögliche Konsequenz aus der neuen Verordnung sein.

Im zweiten Teil des Workshops wurde im Lackierraum die praktische Anwendung vorgeführt. Hier konnte jeder Teilnehmer auch selbst Spritzversuche durchführen und es wurden verschiedene Tricks und Kniffe ausgetauscht. Insbesondere auch die Möglichkeit zur Befragung des Anwendungstechnikers zu speziellen Problemstellungen wurde von den Teilnehmern gerne wahrgenommen.

Wie bei allen Seminaren bzw. Workshops der Umweltgemeinschaft kam auch dieses Mal der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern nicht zu kurz und es gibt bereits Überlegungen, den Workshop im Sommer (voraussichtlich im Juli) in einem anderen Betrieb mit einem anderen Hersteller, zu wiederholen.

Ansprechpartner:
Volker Hägele
Landesfachverband Schreinerhandwerk
Danneckerstr. 35
70181 Stuttgart
Tel. 0711-16441-12